Daubringen ist ein Stadtteil von Staufenberg im mittelhessischen Landkreis Gießen. Es liegt am linken Ufer der Lumda am Hang des Buchenberges.

Geschichte

Ortsgeschichte

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung des Orts erfolgte im Codex Eberhardi des Reichsklosters Fulda unter dem Namen Tagebergen und wird in die Zeit 780–802 datiert. In erhaltenen Urkunden späterer Zeit wurde der Ort unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung): Deyburge (um 1300), Deburgen (1342), Tauberge (1381), Dabringen (1466) und Daubrigen (1579).

Im Jahr 1394 wird das 1979 abgerissene Hofgut Heibertshausen erwähnt.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Daubringen:

Das Dorf verlor bereits Mitte des 19. Jahrhunderts seinen bäuerlichen Charakter und wurde zum reinen Wohnort. Ab 1871 wurden in Daubringen Zigarren hergestellt. 1891 wurde eine Zigarrenfabrik gebaut, die heute als Wohnhaus genutzt wird.

Während des „Kalten Krieges“ befand sich in Ortsnähe das Sondermunitionslager Daubringen/Alten-Buseck, ein NATO-Lager für Nuklearwaffen.

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbstständige Gemeinde Daubringen kraft Landesgesetz zum 1. Juli 1974 mit der Stadt Staufenberg und den Gemeinden Mainzlar und Treis an der Lumda zur neuen Stadt Staufenberg zusammengeschlossen. Ein Ortsbezirk wurde für „Treis an der Lumda“ sowie ein gemeinsamer Ortsbezirk für die Stadtteile Staufenberg, Mainzlar und Daubringen eingerichtet.

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten, denen Daubringen angehört(e):

  • vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Gießen, Gericht Lollar (Kondominium mit Grafschaft Nassau)
  • ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Gießen, Gericht Lollar
  • ab 1585: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Gießen, Gericht Lollar fällt ganz an Hessen-Marburg
  • 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg)
  • ab 1648: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Gießen (ab 1789), Gericht Lollar
  • ab 1806: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Ober-Hessen, Landamt Gießen
  • ab 1815: Oberfürstentum Hessen, Provinz Oberhessen, Landamt Gießen
  • ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Gießen
  • ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg
  • ab 1837: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Giesen
  • ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen
  • ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
  • ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
  • ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen
  • ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Kreis Gießen
  • ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen
  • ab 1945: Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
  • ab 1946: Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
  • ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen
  • ab 1974: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Staufenberg
  • ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Stadt Staufenberg
  • ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Staufenberg
  • ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Stadt Staufenberg

Gerichtszugehörigkeit seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Daubringen das „Landamt Gießen“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 gingen die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte über. „Landgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Daubringen zuständig war.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum Hessen aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, ebenso verfuhr man mit den als Obergerichten fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun zusammen mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, welches seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört. Vom 1. Januar 1977 bis zum 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“, wurde dann mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt.

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Daubringen 1758 Einwohner. Darunter waren 90 (5,1 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 258 Einwohner unter 18 Jahren, 711 zwischen 18 und 49, 384 zwischen 50 und 64 und 405 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 786 Haushalten. Davon waren 228 Singlehaushalte, 255 Paare ohne Kinder und 228 Paare mit Kindern, sowie 60 Alleinerziehende und 15 Wohngemeinschaften. In 183 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 498 Haushaltungen lebten keine Senioren.

Einwohnerentwicklung

Historische Religionszugehörigkeit

Historische Erwerbstätigkeit

Politik

Für Staufenberg, Daubringen und Mainzlar besteht ein gemeinsamer Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher, nach Maßgabe der §§ 81 und 82 HGO und des Kommunalwahlgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Details siehe Stadt Staufenberg.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Siehe: Liste der Kulturdenkmäler in Staufenberg-Daubringen

Infrastruktur

Bildung

  • Die örtliche Grundschule in Staufenberg heißt Grundschule im Lumdatal.
  • Im Ort gibt es einen städtischen Kindergarten.

Verkehr

Schienenverkehr

Der Ort hat einen Haltepunkt an der Lumdatalbahn (von Lollar nach Grünberg), die 1902 erbaut und im Personenverkehr 1981 stillgelegt wurde. Seit 1993 finden regelmäßig Sonderfahrten statt, so etwa zum Schmaadleckermarkt in Lollar oder dem autofreien Sonntag im Lumdatal. Der Bahnsteig des Haltepunktes befindet sich direkt neben dem Bahnübergang der L 3356. Das kleine Fachwerk-Empfangsgebäude wurde in den 1970er Jahren abgerissen.

Straßenverkehr

Im Süden liegt die Bundesautobahn 480 und im Westen die autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraße 3. Durch Daubringen verläuft die Landesstraße 3356.

Literatur

  • Daubringen – Mainzlar. Spuren der Geschichte zweier oberhessischer Dörfer und ihrer Bevölkerung, hrsg. v. Stadt Staufenberg, bearb. v. Volker Hess u. Gerhard Felde, Staufenberg 1993, ISBN 3-9803410-0-3.
  • Literatur über Daubringen nach Register nach GND In: Hessische Bibliographie

Weblinks

  • Geschichte Stadtteil Daubringen In: Webauftritt der Stadt Staufenberg.
  • Daubringen, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).

Anmerkungen

Einzelnachweise


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