Wertpapierhandelsbanken sind Kreditinstitute, die keine CRR-Kreditinstitute (vormals Einlagenkreditinstitute) sind und die als Bankgeschäfte das Finanzkommissionsgeschäft, Emissionsgeschäft oder als Finanzdienstleistungen die Anlagevermittlung, Anlageberatung, den Betrieb eines multilateralen Handelssystems, das Platzierungsgeschäft, die Abschlussvermittlung, Finanzportfolioverwaltung und/oder Eigenhandel betreiben (Legaldefinition nach § 1 Abs. 3d Satz 3 Kreditwesengesetz (KWG)). Sie bedürfen einer Banklizenz.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht listet 33 in Deutschland zugelassene Wertpapierhandelsbanken (Stand: 11. Januar 2019). Den Status der Wertpapierhandelsbank gibt es in dieser Form und mit dieser Bezeichnung nur in Deutschland. In Großbritannien werden vergleichbare Lizenzen als Broker von der FCA bezeichnet.

Literatur

  • Olaf Fischer: Allgemeine Bankbetriebswirtschaft. 7. Auflage. Springer Gabler, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-8349-4666-9, S. 4.

Weblinks

  • Liste der zugelassenen Kreditinstitute (XLS; 375 kB) – kann nach Wertpapierhandelsbanken sortiert werden

Einzelnachweise


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